Beginnt Ihr Vertrag für einen PKW ohne Übernahme eines Schadenverlaufs wird er unter folgenden Voraussetzungen in die SF Klasse 2 eingestuft:

A. Verbesserte Zweitwagenregelung

  • Für Sie ist bereits ein PKW, Kraftrad, Trike, Quad, Leichtkraftrad oder Campingfahrzeug als Erstfahrzeug zugelassen, bei der VHV oder einem anderen Versicherer versichert und zu disem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft.
  • Das Zweitfahrzeug ist ebenfalls auf Sie oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner (mit selber Anschrift), den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber beziehungsweise behindertes Kind/Elternteil zugelassen.
  • Beide Fahrzeuge sind nicht für eine juristische beziehungsweise Personengesellschaft versichert.